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Rechtsgebiete Tätigkeitsfelder Baurecht
Bauvertrag
Bauträgerrecht
Architektenrecht
Architektenrecht
Ingenieurrecht
Recht der Projektsteuerer
baubetreuende Tätigkeiten
Vergaberecht
VOB/A
Öffentliches Baurecht
Bauplanungs-/
BauordnungsrechtAmtshaftung
Umweltrecht
Immobilienrecht
Grundstücksverkehrsrecht
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht
Weitere Arbeitsgebiete
Arbeitsrecht
Strafrecht
Beratung
Punktuelle und laufende Beratung
Projektbegleitend
Konzeptionelle Beratung und Vertragsgestaltung
Außergerichtliche Vertretung
Forderungsdurchsetzung und Abwehr
Verhandlungen mit Gegnern, Behörden und sonstigen Dritten
Interessenvertretung in Gremiensitzungen
Gerichtliche Vertretung
Rechtsstreitigkeiten vor staatl. Zivilgerichten
Vertretung vor sonstigen staatlichen Gerichten (z. B. Arbeits-, Verwaltungsgericht, Strafkammer)
Schiedsgerichte
Neutrale Tätigkeit
Schiedsrichter / -gutachter
Mediator
Schlichter
Nebentätigkeiten
Veröffentlichungen
Vorträge und Seminare
Thomas Heil
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bau- und Architektenrecht1969 geboren in Heilbronn
1990 - 1994 Studium der Rechtswissenschaften Seit 1992 Beratertätigkeit bei dem Spezialberatungsunternehmen für die Bauwirtschaft „Heil und Partner GmbH“ in Freiburg 1995 - 1997 Referendariat im Landgerichtsbezirk Freiburg Seit 1998 Selbständige Tätigkeit
Spezialisierung auf das private Bau- und Architektenrecht sowie Immobilienrecht.
Langjährige Erfahrung in anwaltlicher Beratung und Prozesstätigkeit. Führung von mehr als tausend Mandaten in Bausachen.
Bauprojektbegleitende Rechtsberatung sowie Schlichtungs- und Schiedsrichtertätigkeit in Fragen des privaten Bau- und Architektenrechts.
Seit 1997 ständige Referententätigkeit im Rahmen bau- und architektenrechtlicher Seminare; sowohl für bundesweit agierende Seminarveranstalter wie die id Verlags GmbH aus Mannheim oder SSB, Spezialseminare Bau GmbH aus Köln, als auch Inhouse Seminare bei Firmen, Behörden, Innungen und Verbänden.
Vertretungsberechtigt bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Kanzlei Gründung im Jahr 1998.
Heute bekannt als bundesweit tätiger Spezialist im Bau-,
Immobilien- und Architektenrecht.In Verbindung mit leistungsstarken Kooperationspartnern wurden zwischenzeitlich weit mehr als tausend Mandate, auch zu komplexen Problemstellungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben jeder Größe, praxisorientierten Lösungen zugeführt.
Persönliches Engagement und gegenseitiges Vertrauen bilden das wesentliche Fundament einer erfolgreichen und effizienten Mandatsbetreuung.
Ich bin als spezialisierter Anwalt der alleinige Ansprechpartner. Die Interessen meiner Mandanten sind damit immer „Chefsache“ und werden in allen Fällen effektiv wahrgenommen.
Meine Mandanten sind Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes aller Größen, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer und Bauträger, ebenso wie öffentliche, gewerbliche und private Bauherren, Planer und Hausverwalter.Thomas Heil
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bau- und ArchitektenrechtPostanschrift:
Schlierbergstraße 153 a
D-79100 Freiburg
Tel.: 0761 / 457 013 0
Fax. 0761 / 402 668
E-Mail: info@rechtsanwalt-heil.de
Web: http://www.rechtsanwalt-heil.de
Berufsbezeichnung und zuständige Kammer
Der Rechtsanwalt Heil ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg,
Bertoldstraße 44, 79098 Freiburg.Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)
USt-IdNr. DE 110609147628571002
Berufshaftpflichtversicherung
ERGO Versicherung AG, Viktoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf
Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)- Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Hompage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen werden.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.